Wettkampfordnung


Jeder Verein, der Teilnehmer zu einer Gauveranstaltung entsendet, verpflichtet sich, folgende Bestimmungen einzuhalten:

Meldungen, die nach Meldeschluss eingehen, werden mit doppelter Meldegebühr berechnet. Der Meldetermin für Wettkämpfer, Kampfrichter und Helfer liegt ca. zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin (Poststempel).

Auf dem Meldebogen ist der Vereinsvertreter (Mannschaftsführer) anzugeben, der den Verein bei der Veranstaltung vertritt.

Die Wettkampfleitung verhandelt nur mit dem Vereinsvertreter (Mannschaftsführer).

Der Turngau Main-Taunus e.V. hat folgende Meldegelder festgelegt:

Turnerinnen und Turner, Altersturner und Jugend, Schülerinnen und Schüler: 3,50 €
Schülerinnen und Schüler beim Gau-Kinderturnfest: 2,50 €
Rundenwettkämpfe (pro Mannschaft): 17,50 €

Meldegelder werden durch den Gau-Kassenwart nach Meldung der Vereine in Rechnung gestellt. Es können 2-3 Veranstaltungen zusammengestellt werden.

Turngau Bankverbindung:  

Frankfurter Volksbank

BIC: FFVBDEFF

IBAN: DE37 5019 0000 0000 3571 03

Taunus-Sparkasse Bad Soden

BIC: HELADEF1TCK

IBAN: DE04 5125 0000 0004 0105 31

 

Ordnung

1. Kampfrichter und Helfer Für das Gau-Kinderturnfest sind je fünf gemeldete Teilnehmer ein geschulter Kampfrichter und ein Helfer zu melden. Für Gerätturnwettkämpfe, getrennt nach KM und P, sind je drei gemeldete Teilnehmer ein geschulter Kampfrichter bzw. bei Mannschaften zwei geschulte Kampfrichter pro Mannschaft zu melden. Die Kampfrichter müssen eine gültige Gau-Lizenz haben. Vereine, denen aus den eigenen Reihen nicht genügend Kampfrichter zur Verfügung stehen, können von den Gau- Kampfrichterwarten eine Liste der lizenzierten Kampfrichter des Turngau Main-Taunus e.V. anfordern und sich selbst rechtzeitig um diese bemühen. Bei Nichterfüllung des Kampfrichter-Kontingents kann der Teilnehmer bzw. die Mannschaft vom Wettkampf ausgeschlossen werden. Das Kampfrichterkontingent muss auch erfüllt werden, wenn die gemeldeten Teilnehmer oder Mannschaften am Wettkampf nicht antreten. Mannschaften, die bei Rundenwettkämpfen an einem Wettkampftag nicht antreten, werden disqualifiziert und bekommen auch keine Auszeichnung. 

2. Kampfrichter und Helfer empfangen Geräte und sind für deren ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich. 

3. Jeder Wettkämpfer muss im Besitz eines gültigen Gau-Startpasses und/oder HTV-Startpasses sein. Die Original HTV-Pässe sind am Wettkampftag mitzubringen.

4. Die Wettkampfkleidung muss wettkampfgerecht sein.

5. Mit der Siegerehrung endet jeder Wettkampf.

6. Siegerauszeichnungen werden nach Beschluss des Turngau Main-Taunus e.V. ausgegeben.

7. Für jede Veranstaltung ist ein Schiedsgericht zu bilden.

8. Unturnerisches Verhalten von Wettkämpfern, Kampfrichtern, Helfern, Betreuern und Zuschauern hat den Verweis vom Wettkampfort zur Folge.

9. Für Diebstahl von Geld, Wertsachen und Kleidung haftet kein Veranstalter.

10. Für Zerstörungen und Beschädigungen fremden Eigentums bei Turnfesten und Zusammenkünften haftet der Verein, dem der Betreffende angehört. 

 

Diese Wettkampfordnung wurde vom Vorstand und den Fachausschüssen des Turngau Main- Taunus e.V. festgelegt.

Stand: Dezember 2015